AGB’s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Bestellung, Kauf und Reservierung von Veranstaltungskarten sowie für den Besuch von Veranstaltungen

  1. Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten („Karten“) zu den Veranstaltungen des Naturtheater Heidenheim e.V. (nachfolgend „Naturtheater“ genannt) sowie der Zutritt zu den Spielstätten, in denen die Aufführungen stattfinden, unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) des Naturtheaters.
    Durch Erwerb oder Verwendung einer Karte akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser AGB.
    Karten können bis zu 14 Tage, im Falle der ausdrücklichen Genehmigung des Naturtheaters höchstens bis 3 Tage vor der Veranstaltung, unverbindlich reserviert werden. Erfolgt in dieser Frist kein Kauf, ist die Reservierung hinfällig. Die Karten werden dann wieder für den allgemeinen Verkauf freigegeben. Nicht ausdrücklich als unverbindliche Reservierungen bezeichnete Aufträge gelten als verbindliche Bestellung.
    a) Alle Karten werden ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Naturtheaters verkauft.
    b) Der Antrag/die Bestellung von Karten unterliegt diesen AGB.
    c) Im Falle der Internetbuchung oder der telefonischen Buchung geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Antragsteller / Besteller aus, sobald dieser das Feld “Antrag/Bestellung senden” auf der Internet-Bestellmaske angeklickt bzw. dem Beauftragten des Naturtheaters telefonisch die Bestellung erteilt hat; ist es bindend. Mit Zuteilung der Plätze an den Kunden, im Falle der telefonischen Bestellung mit Übersendung der Karten an den Kunden bzw. mit Zuteilung der Abholnummer kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Naturtheater zustande.
    d) Die genannten Eintrittspreise beinhalten neben dem reinen Kartenpreis die Vorverkaufsgebühr und eine Ticketsystemgebühr.
    e) Nicht enthalten sind die Zustellgebühren für die Karten. Die Zustellgebühren schließen Handling und Versand ein. Die vom System ermittelte Zustellgebühr wird durch Anklicken des entsprechenden Felds durch den Antragsteller/Besteller bestätigt.
    f) Das Bankkonto wird nur dann belastet, wenn dem Antrag der Bestellung entsprochen wird. Sobald der Antrag/die Bestellung akzeptiert wird, erhält der Antragsteller/Besteller direkt eine Reservierungsbestätigung entweder per E-Mail oder per Brief. Zu diesem Zeitpunkt wird der Rechnungsbetrag (Gesamtkosten der vom Kunden reservierten Eintrittskarten zzgl. Zustellgebühr) fällig gestellt. Bei einer Zahlung mittels Banküberweisung hat der Kunde sicherzustellen, dass der Rechnungsbetrag auf das in der Reservierungsbestätigung angegebene Konto und zu dem dort genannten Termin eingezahlt wird. Die Zahlung muss in Euro erfolgen. Sämtliche mit der Banküberweisung verbundenen Zahlungsgebühren sind vom Kunden zu tragen.
    g) Kann die Zahlung des Kunden nicht erfolgreich bearbeitet werden bzw. weicht bei Banküberweisung der Zahlbetrag vom Rechnungsbetrag ab, wird die Bestellung abgelehnt. Sollte nach bereits erfolgreich durchgeführter Zahlung die Zahlung durch den Kunden wieder zurückgerufen bzw. storniert werden, so wird die Bestellung ebenfalls storniert. Alle dabei entstehenden Aufwendungen gehen zu Lasten des Kunden.
    h) Die Zahlung per Lastschrift erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bank des Kunden.
    i) Mit dem Antrag/der Bestellung kommt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312 g Nr. 9 BGB zustande; ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht insoweit nicht. Jeder Antrag/Bestellung von Karten ist damit bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten (eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist somit grundsätzlich ausgeschlossen).
    j) Die Sitzplätze einzelner Bestellungen werden soweit möglich zusammenhängend zugeteilt. Ein Anspruch auf zusammenhängende Plätze kann jedoch nicht gewährt werden.
    k) Für ermäßigte Eintrittskarten muss am Veranstaltungstag vor Einlass der Berechtigungsnachweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden.
  2. Das Naturtheater vertreibt Karten für Eigenveranstaltungen sowie Fremdveranstaltungen. Bei Fremdveranstaltungen wird das Naturtheater nur als Vertriebsagentur tätig und haftet nur für die im Rahmen dieser Bedingungen erbrachten Leistungen.
    Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdveranstaltungen selbst haftet allein der Veranstalter, für den das Naturtheater die Karten verkauft. Sich hieraus ergebende Ansprüche des Kunden können nur gegen den Veranstalter geltend gemacht werden. Bei einem Vorstellungsausfall wird die für die Vermittlungsleistung erhobene Vorverkaufsgebühr nicht zurückerstattet.
  3. Der Zutritt zu den Spielstätten ist unabhängig vom Alter nur mit einer gültigen Karte möglich. Soweit nicht in diesen AGB anders angegeben, berechtigt die Karte ausschließlich den Inhaber zum Zutritt zum Theater und zur Ausübung eventueller anderer Rechte des Karteninhabers nach diesen AGB.
  4. Weder der Kartenerwerber noch der Karteninhaber noch irgendjemand sonst ist berechtigt, die Karte oder die sich aus ihr ergebenden Rechte an dritte Personen zu übertragen und hierfür ein Entgelt zu verlangen, dass das an das Naturtheater gezahlte oder zu zahlende Entgelt übersteigt (z.B. Internet / Ebay).
  5. Der Aufenthalt im Theater erfolgt auf eigene Gefahr. Für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet das Naturtheater unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet das Naturtheater nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des Naturtheaters Heidenheim ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.
  6. Es ist Karteninhabern ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Naturtheaters nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Naturtheaters nicht ins Theater mitgebracht werden.
  7. Fotos und Bilder, die durch Karteninhabern bei einer Veranstaltung erstellt werden, dürfen ausschließlich für persönliche, nichtkommerzielle Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftliche Zustimmung des Naturtheaters.
  8. Jeder Karteninhaber willigt unwiderruflich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Naturtheater oder deren Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz bleibt unberührt.
  9. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Karteninhaber verpflichtet, den Anweisungen des Naturtheaters und seinen Beauftragten im Theater Folge zu leisten.
  10. Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, insbesondere bei höherer Gewalt und aus Gesundheitsgründen der Darsteller, behält sich das Naturtheater Änderungen der Anfangszeiten und Daten der Veranstaltungen vor. Für den Fall, dass unvorhergesehene Umstände zu einer Veränderung von Anfangszeit oder Datum einer Veranstaltung führen, hat der Karteninhaber Anspruch auf eine Karte der gleichen Kategorie wie seine Original-Karte für die verlegte Veranstaltung, soweit möglich. Wird eine Veranstaltung oder eine verlegte Veranstaltung abgesagt, oder stehen für ein verlegte Veranstaltung keine Karten zur Verfügung, erhält der Karteninhaber den Kartenpreis erstattet. Sollte die Vorstellung auf Grund widriger Witterungsverhältnisse abgebrochen werden müssen, bitten wir um Verständnis, dass – wie bei Freilichtaufführungen üblich – kein Ersatzanspruch besteht.
  11. Das Naturtheater bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (beispielsweise Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden durch das Naturtheater in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt.
    Das Naturtheater ist berechtigt, sofern es nicht selbst Veranstalter ist, diese Daten an den Veranstalter oder sonstige Dritte, die mit der Durchführung des Vertrages beauftragt sind, zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des geschlossenen Vertrags notwendig ist. Im Übrigen gibt das Naturtheater die Daten des Nutzers nicht an Dritte weiter.
    Diese Einwilligung ist freiwillig und kann von dem Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
  12. Das Vertragsverhältnis und diese AGB unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er seinen allgemeinen Gerichtsstand außerhalb von Deutschland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Heidenheim.
  13. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Heidenheim, den 28.12.2018

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